Europäische Bürgerinitiative für das Recht auf Wasser

(Lëtzebuerger Journal, 3. Mai 2013)

Justin Turpel – Viele EU-Bürger fürchten, dass die Europäische Union Ihre Wasserwerke privatisieren wird. Deswegen haben bislang über eine Million von ihnen das Bürgerbegehren “Recht auf Wasser” unterschrieben. Die soll EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier und seine “Konzessions-Richtlinie” stoppen.

Jeder Mensch braucht sauberes Wasser zum Trinken und Kochen, für hygienische und sanitäre Grundversorgung. Das Recht auf Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ist ein Menschenrecht; Wasser ist ein kostbares öffentliches Gut das geschützt werden muss und nicht zur Ware verkommen darf. Doch große multinationale Konzerne (Veolia, Suez, Saur, Nestlé …) wollen mit dem Wasser Profit machen. Und dabei ist die EU-Kommission ihnen durchwegs positiv gesinnt.

Trotz aller negativen Erfahrungen mit der Privatisierung des Wassers in England, Frankreich, Deutschland und anderorts, auch außerhalb von Europa, ist die EU-Kommission bemüht sowohl den Binnenmarkt als auch den Außenhandel für Wasser weiter zu liberalisieren. Demnach ist die Gefahr der Privatisierung des Wassers real. Nicht nur Griechenland, Portugal und Italien, sondern auch andere Länder, Kommunen und Stadtwerke sind anfällig für das schnelle Geld mit dem Ressourcenausverkauf.

Die europäische Bürgerinitiative für das Recht auf Wasser, die vom Unterzeichneten mit gegründet wurde, hat es sich zum Ziel gesetzt, der Privatisierung des Wassers endgültig einen Riegel vorzuschieben. Mit einer europaweiten Petition wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in öffentlicher Hand absichert.

Die 1 Million Unterschriften, die jeweils benötigt werden um die EU-Kommission zu veranlassen sich mit einem bestimmten Thema zu befassen, konnten innerhalb kurzer Zeit gesammelt werden; zur Zeit steht der Zähler – dank breiter Unterstützung der Initiative in ganz Europa – bei 1.400.000 Unterschriften. Auch die zweite administrative Hürde, die darin besteht in mindestens 7 Ländern ein Mindestquorum zu übertreffen, ist kürzlich überwunden worden.

Dennoch kann dies nur als Zwischenetappe im Kampf gegen die Privatisierung des Wassers gewertet werden; je mehr Unterschriften gesammelt werden, umso zwingender wird die EU dem Anliegen auch Rechnung tragen müssen. Offizielles Schlussdatum der Petition ist der 1. September 2013.

In Luxemburg wird die Initiative sowohl von Parteien, Gewerkschaften und Umweltorganisationen als auch Gemeinden – darunter die größten des Landes – unterstützt. So wurden hierzulande bisher rund 4.700 Unterschriften gesammelt. Um ein starkes Zeichen gegen die Privatisierung des Wassers zu setzen, sollte sich diese Zahl noch wesentlich erhöhen.
Deshalb unser Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch an die Gemeinden und anderen interessierten Organisationen: Unterschreibt weiterhin massiv die Petition der europäischen Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“, informiert Eure Mitbürger/innen über die Wichtigkeit ihrer Unterstützung!

Die Adresse: right2water.eu/de

Justin TURPEL

Zu Gast im Land: Braucht Luxemburg einen Geheimdienst?

(“Zu Gast” im Lëtzebuerger Land, 18. April 2013)

Nach der illegalen Aufnahme einer Unterredung zwischen dem Geheimdienstchef und dem Premieminister und den allmählich ans Licht tretenden Informationen zu eventuellen Verflechtungen des Geheimdienstes mit der Bommeleeër-Affäre treten Fragen zu Sinn und Zweck eines Geheimdienstes wieder verstärkt ins öffentliche Bewusstsein.

Die benannten Vorgänge werfen prinzipielle Fragen auf, die weit über den Thriller-Charakter eines Geheimdienstromans hinausgehen, selbst wenn die Verlockung auch bei Teilen der Presse nahe liegt, diesen Fragen mit der Passion eines Krimi-autors nachzugehen und die Enthüllungen um individuelle kriminelle Machenschaften der Analyse des systemischen Charakters Vorrang zu geben.

Deshalb ist wichtig, dass die Untersuchungskommission nun neben ihrer Detektivarbeit auch Platz lässt für strukturelle Fragen und entsprechende Experten zu Wort kommen lässt. Der deutsche Jurist und Geheimdienstspezialist Dr. Rolf Gössner stellte in diesem Sinne seine Thesen und Erfahrungen zum Wesen des Geheimdienstes am vergangen Dienstag der Untersuchungskommission dar. Seine Hauptthese besteht darin, dass Geheimdienste Fremdkörper in einer Demokratie seien, da sie durch ihre geheime Methoden und Strukturen dem konstitutiven Prinzip einer solchen – der Transparenz und Kontrollierbarkeit – entgegengesetzt seien. Das einem Geheimdienst zugrundeliegende Geheimhaltungssystem, das den Schutz von Beamten, Agenten und Informanten vorraussetzt umschlingt sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die Justiz. Somit unterwandert der Geheimdienst durch seine Funktionsweise den Kernbereich eines Rechtsstaates selbst: die Gewaltentrennung. Darüber hinaus liegt es im Wesen geheimer Strukturen, dass sie eine Eigendynamik entwickeln, bei der die rechte Hand nicht weiss, was die linke tut. Dies führt unausweichlich zu Machtmissbrauch und einer Verflechtung von gegenseitigen Verdächtigungen, der sich selbst die Exekutive nicht entziehen kann. Nichts anderes ist in Luxemburg geschehen, als der Geheimdienstchef seinen direkten Vorgesetzten, den Premierminister, mittels einer Uhr aufnahm.

Da die parlamentarische Kontrolle sich darauf beschränkt, ihr gnädigerweise vom Geheimdienst selbst vorgelegte Dokumente einzusehen, kann sie diese Kontrollfunktion gar nicht ernsthaft ausüben und unterliegt der permanten Gefahr, alle Aktivitäten des Geheimdienstes zu legitimieren. Auch dies ist in Luxemburg geschehen mit dem Bericht der Kontrollkommission über die Verwicklungen des Geheimdienstes mit Stay Behind.

Die Aufgabe eines Service de Renseignement Informationen zu bestimmten gesellschaftlichen Milieus mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beschaffen bedeutet darüber hinaus, dass eigentlich eine ganze gesellschaftliche Gruppe einem Generalverdacht ausgesetzt und dementsprechend bespitzelt werden muss.

Gössners Thesen sind klar. Und einleuchtend. Informationsbeschaffung und Aufklärung können viel effektiver von unabhängigen, öffentlich einsichtigen und kontrollierbaren Dokumentations- und Forschungszentren übernommen werden. So haben in Deutschland diverse Stiftungen wesentlich erhellendere Einsichten zu neo-nazistischen Aktivitäten gebracht als der sogenannte Verfassungsschutz.

Kriminelle und terroristische Aktivitäten – auch international organisierte – sind Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen (auch präventiven) und juristischer Strafverfolgung.

In einer Demokratie darf es keinen Platz für einen Geheimdienst geben, der das unterwandert und in Frage stellt, was er eigentlich verteidigen sollte: den Rechtsstaat.

* Marc Baum ist Mitglied der nationalen Koordination von déi Lénk

Zu Gast im Land: Finanztransaktionssteuer auch für Luxemburg.

(“Zu Gast” im Lëtzebuerger Land, 1. März 2013)

Frank Jost * Finanzinstitute bezahlen keine Mehrwertsteuer. Von dort, wo der meiste Mehrwert geschaffen wird, kommt nichts in die Staatskassen. Hingegen errechnet die europäische Kommission, dass die Rettungsmaßnahmen für die Banken, die von den europäischen Steuerzahlern aufgebracht wurden und die sich anschließende Schwäche der Wirtschaft die öffentlichen Finanzen in Europa um 20% im Vergleich zum BIP verschlechtert haben.

Das eben von der Europäischen Kommission vorgelegte Projekt einer Direktive des Rates über eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (FTT) wird voraussichtlich nur von 11 Mitgliedsstaaten getragen werden, darunter Deutschland, Frankreich und Italien. Diese Länder machen 90% der Wirtschaftsleistung der Eurozone aus. Luxemburg steht abseits. Eine Diskussion über die Gründe einer Teilnahme oder einer Ablehnung will nicht recht anlaufen.

Dass Luxemburgs Finanzminister Frieden mauert und als Argument die drohende Abwanderung der ansässigen Finanzinstitute in Steuerparadiese (sic) anführt ist wohlbekannt. Friedens Argumentation lahmt aber immer mehr aufgrund der letzten Entwicklungen. Eine Abwanderung nach den „reinen“ Steuerparadiesen in der Karibik kann er ohnehin nicht verhindern. Innerhalb der EU aber wird die FTT weitgehend eine flächendeckende Anwendung finden und zwar auch für die in Luxemburg ansässigen Finanzinstitute. Schon das ursprüngliche Projekt einer Direktive, die für alle Länder angedacht war, hatte vorgesehen, dass die FTT erhoben wird sofern eines der transagierenden Finanzinstitute in einem „FTT-Land“ liegt. Die neue Fassung für die 11 FTT-Länder sieht zusätzlich zu diesem Niederlassungsprinzip („principe du lieu d’établissement“) vor, dass noch ein Prinzip der Auflegung („principe du lieu d’émission“) hinzukommt.

So wird es denn nicht mehr so viele Transaktionen geben, die der FTT entkommen. Paradoxal ist, dass nun potentielle Steuern aus Luxemburg in die FTT-Länder fließen werden. Noch paradoxaler: Weil bisher noch vorgesehen ist, dass wenigstens ein Teil der erhobenen FTT ins magere Budget der Union einfließen könnte und weil aber Deutschland, England und andere eine Erhöhung dieses Budgets verhindert haben, wird der Anteil der, an die EU abgeführten FTT-Gelder dem geschuldeten Länderbeitrag abgerechnet. Für Luxemburg kommt dies also nicht in Frage.

Wie steht es nun mit dem Verhältnis zwischen den Mehreinahmen einer möglichen FTT in Luxemburg und dem Verlust der „taxe d’abonnement“? Laut ALFI (die gegen die FTT ist) würden die finanziellen Probleme des Staates mit der Einführung der FTT schlagartig gelöst. Die Kommission schätzt den Ertrag der FTT auf 31 Milliarden Euro. Luxemburg wäre wegen des Gewichts seines Finanzplatzes überproportional daran beteiligt. Übrigens stimmt es nicht, dass die „taxe d’abonnement“ obligatorisch (laut den Bestimmungen der Direktive) ganz abgeschafft werden müsste. Das Kapitel V des Entwurfs einer Direktive erlaubt weiterhin eine Registrierungsgebühr, wenn diese denn realen Unkosten und Dienstleistungen entspricht.

Luxemburg isoliert sich immer mehr in Europa. Luxemburg beschwört das Gespenst der Steuerparadiese und benimmt sich selber wie eines. Es verhindert, dass die aufgepäppelte Finanzwelt endlich zur Kasse gebeten wird; dass die Mehrwerte endlich wieder in die Realwirtschaft fließen können; dass die öffentlichen Haushalte wieder regulierend eingreifen können. Schluss jetzt mit dem Isolationismus!

Frank Jost ist Mitglied des Koordinationsbüros von déi Lénk

Zu Gast im Land: Es geht um die Demokratie

(“Zu Gast” im Lëtzebuerger Land, 11. Januar 2013)

Serge Urbany * – Parlamentarische Untersuchungskommissionen sind eher selten in Luxemburg.Sie sind jedoch Ausdruck der parlamentarischen Souveränität und des Kontrollrechts über die Regierung.Wenn dreizehn Abgeordnete, stellvertretend für das Land, drei aufeinanderfolgende Geheimdienstchefs und zwei aufeinanderfolgende Regierungschefs, darunter die aktuellen Amtsinhaber, unter Eid öffentlich verhören werden, verweisen sie damit symbolisch jede Versuchung des monarchistischen Prinzips « L’Etat c’est moi » in ihre Grenzen.Das ist der Kern der Frage.Alles andere wird sich im Rahmen der Untersuchung zeigen müssen.

Die Untersuchungen werden nicht unabhängig von der Politik sein, weder auf Seiten der parlamentarischen Mehrheit, noch der Minderheit, welche beide wiederum sehr unterschiedlich gewichtet sind. Jeder will seine Wahrheit herausfinden und verschiedene Wahrheiten werden ein ganzes Bild ergeben.

Die Parlamentarier sind keine Richter. Sie sprechen keine Strafen aus. Aber sie haben weitgehende Befugnisse – alle Befugnisse, die auch eine Strafprozedur hat -, um die Regierung dazu zu zwingen, alles auf den Tisch zu legen und für volle Klarheit zu sorgen. Wenn die Abgeordnetenkammer einstimmig die Untersuchungskommission mit dem Ziel eingesetzt hat, die Wahrheit über 50 Jahre Geheimdienst herauszufinden, dann ist der Verdacht besonders gross gewesen, dass etwas herauszufinden ist, was nichts mehr mit der normalen und vom Volk akzeptierten Legalität zu tun hat.Die Untersuchungskommission darf sich nur nicht unter Druck setzen lassen.

Wenn der politisch Verantwortliche des Geheimdienstes angefragte Dokumente seines Dienstes mit dem Vermerk an die Kommission herausrückt, dass auf der Weitergabe von geheimen Informationen über das Wirken des Geheimdienstes an « Unbefugte » bis zu fünf Jahren Gefängnis stehen, dann hat er Sinn und Zweck der Untersuchung nicht begriffen.Die “Unbefugten” sind hier das Volk, die potenziellen Kriminellen die von ihm gewählten Abgeordneten.

Die aktuellen Untersuchungen werfen noch andere Fragen auf.Wie ist es möglich, dass durch eine schnelle Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung gegen “Bekannte und Unbekannte” wegen der “Abhöraffäre Juncker” dieser Teil der Affäre, der den Stein erst ins Rollen gebracht hatte, von der parlamentarischen Untersuchung abgetrennt wurde?

Da geht es um die ausserordentliche Angelegenheit des Abhörens des Regierungschefs durch den Geheimdienstchef, eine Abhörung während der in lockerer Runde von einer weiteren möglichen Abhörung des Regierungschefs durch den Staatschef im Auftrag des britischen Geheimdienstes geplaudert wurde, ohne dass das seinerzeit – 2009, dem Wahljahr – zu der geringsten strafrechtlichen, geschweige den administrativen Konsequenz geführt hätte.

Gestartet wurde das gerichtliche Ablenkungsmanöver anscheinend wohlwissend, dass die Strafsache heute möglicherweise verjährt sein soll. Wann soll die Verjährung denn entschieden werden? Nach den nächsten Wahlen, wenn es keine Untersuchungskommission mehr geben wird?

Und wenn in der gerichtlichen Untersuchung die Anklagepunkte so formuliert werden, dass sie auch die Journalisten betreffen könnten, die das Gespräch veröffentlicht haben – 2012, also unverjährt -, dies nachdem der Regierungschef sich über die Verletzung seiner “Persönlichkeitsrechte” durch diese Veröffentlichung beklagt hatte, dann kann nicht mehr von juristischem und politischem Anstand die Rede sein.Über die vermutliche Rolle des Oberstaatsanwaltes als Wasserträger der Regierung in dieser, wie in der Wickringer Affäre wird noch zu reden sein.

Es geht um mehr als nur um Dysfunktionen beim Geheimdienst, es geht um Dysfunktionen der Demokratie, und da hört jeder Spass auf.

* Serge Urbany ist Abgeordneter von déi Lénk

Zu Gast im Land: Demokratischer Souveränitätsverlust

« Mir kënne leider net mat lëtzebuerger Kapital d’Zukunft vun dësem Land, a vun den Entreprisen assuréiren. »

Mit diesem lapidaren Satz hat Finanzminister Frieden auf RTL seine umstrittenen, obskuren Geschäftsbeziehungen mit dem Katar begründet.

Ein Satz, der ein wirkliches Axiom der Luxemburger Politik geworden ist.

Ist der Satz berechtigt, bedeutet er die Perspektivlosigkeit jeglicher nationaler Politik, ja jeder Politik überhaupt, denn das hiesse dann ja, dass jede Politik sich den Wünschen des Kapitals, ob national oder nicht, zu unterwerfen habe.

Herr Frieden hat mit diesem Satz die Ausweglosigkeit der herrschenden Klasse Luxemburgs, deren williger Vollstrecker er ist, zum Ausdruck gebracht. Diese Klasse vertritt weder die Luxemburger, noch die anderen, hier im Land den Reichtum erschaffenden Menschen, die kein Wahlrecht haben.

“Nationale” Politik wird nur mehr gemacht, um von dieser Hilflosigkeit abzulenken.

Derzeit wird eine Hochzeit zu Hofe inszeniert wie sie barocker und verlogener nicht sein könnte. Und als Hochzeitsgeschenk steuert die Regierung eine “Lex de Lannoy” bei. Dabei kann die Braut, wie das Nationalitätengesetz von 2008 es aber vorschreibt, keine erworbenen Verdienste bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft vorweisen, da es sie ja noch nicht geben kann. Deshalb enthält das Gesetz auch keine Begründung, weil es eigentlich diesem Rahmengesetz widerspricht.

Da die schreiende Ungleichheit für Unmut gesorgt hat (Normalsterbliche müssen 7 Jahre ununterbrochen in Luxemburg gewohnt haben und luxemburgisch büffeln bevor sie Luxemburger werden können), hat Justizminister Biltgen eine Lockerung der Bedingungen für die Untertanen anlässlich des freudigen Ereignisses bei Hofe in Aussicht gestellt. So soll die Naturalisierung durch die Heirat für die Normalsterblichen wieder eingeführt werden, die man 2008 abgeschafft hatte. Die Frau Schwiegermutter der Eingeheirateten hatte 1981 bei ihrer Heirat mit Erbprinz Henri ohne Spezialgesetz noch hiervon profitiert. Späte Einsicht seitens einer Partei, der CSV, die 2008 ja auf eine generelle Verschärfung der Bedingungen um Luxemburger zu werden gedrängt hatte!

Heute hat der damals für dieses fremdenskeptische Gesetz verantwortliche Justizmister Luc Frieden so gute Beziehungen zum Emir von Katar, dass er ihm über Nacht die BIL anbieten kann. An diesen Beziehungen mitgeholfen haben der Anwalt des Hofes, auch Geschäftsfreund des Emir, und der aktuelle Kronprinz von Luxemburg. Der Scheich braucht natürlich nicht Luxemburger zu werden, denn Geld hat bekanntlich keine Nationalität.

Diese Geschäftsbeziehungen höhlen vor allem die Demokratie in Luxemburg aus. Wenn Abgeordnete immer wieder zu hören bekommen, das was in der Cargolux oder bei der BIL geschehe, sei reine Privatsache, die sie nichts angehe, dann ist das ein Schlag ins Gesicht des Parlamentes, welches diesen aber, in guter christlicher Tradition, meistens dankend hinnimmt. Der Katar-Fall entspricht Wickréng-Léiweng hoch 10!

Gleichzeitig wird unisono akzeptiert, dass die 12 Milliarden der Rentenreserve in der ganzen Welt investiert werden, nur nicht in unserer Gegend. Also auch hier ein unakzeptabler Souveränitätsverzicht, der aber zeigt, dass es in Luxemburg, entgegen dem eingänglichen Zitat Friedens, sehr wohl “Kapital” gibt, auf das die Politik freiwillig verzichtet.

Unter solch miserablen politischen Rahmenbedingungen muss man sich tatsächlich grösste Sorgen um die Zukunft der Demokratie in Luxemburg machen! Von diesem demokratischen Souveränitätsverlust kann auch eine Operetten-Hochzeit nicht ablenken.

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