Kollektiv „Si je veux – für die Selbstbestimmung der Frau“: Pressemitteilung

05/10/2010

www.cid-femmes.lu

"Kampagne für das Recht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der Frau in Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit

Nachdem Minister Biltgen den Gesetzesvorschlag 6130 zur Reform des Artikels 352 des Strafgesetzbuches über den Schwangerschaftsabbruch in der Abgeordnetenkammer vorgestellt hatte, kamen auf Initiative des Cid-femmes Privatpersonen und Organisationen zusammen mit dem Ziel, eine Debatte über die grundlegende Frage nach Selbstbestimmung der Frau und ihr Recht auf autonome Entscheidung in Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit anzustoßen.

Dem Aufruf folgten etwa vierzig Personen, darunter Frauen und Männer, Verfechter der elementaren Menschenrechte, junge Menschen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung verteidigen wollen, Privatpersonen und Vereinigungen, die im Bereich Familie und Gesundheit tätig sind.

Das Kollektiv, das aus dieser Versammlung hervorging, benennt sich nach der 2007 vom Planning Familial organisierten Kampagne für sexuelle und reproduktive Rechte: Si je veux. Eine Unterschriftenaktion, unterstützt von 100 Persönlichkeiten aus Luxemburg, wurde gestartet.

Das Kollektiv „Si je veux – für die Selbstbestimmung der Frau“ hat sich zum Ziel gesetzt sich öffentlich dafür zu engagieren, dass eine wirkliche Verbesserung des gültigen Gesetzes im Interesse der Frauen und ihrer Gesundheit zustande kommt. Diese Kampagne macht sich stark für Familien, die auf einer freien, verantwortungsvollen Wahl und einem bewussten Kinderwunsch gründen.

Wir protestieren aufs Schärfste dagegen, dass
- die strafrechtliche Verfolgung der Frauen bei einem gewollten Schwangerschaftsabbruch beibehalten wird;
- weiterhin eine Indikation (physische, psychische oder soziale Problemlage) vorliegen muss, was den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch begrenzt;
- eine zweite, vorgeschriebene Beratung in einem dafür zugelassenen Zentrum eingeführt wird;
- die Residenzklausel von drei Monaten fortbesteht.

Wir verlangen hingegen, dass jede Frau, ohne Ausnahme, die eine ungewollte Schwangerschaft nicht austragen will
- innerhalb einer bestimmten Frist das gesetzlich festgelegte Recht auf Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch hat;
- auf eigenen Wunsch eine hochwertige Beratung im Vorfeld in Anspruch nehmen kann;
- eine medizinisch-psychologische Betreuung sowie eine Nachsorge im Anschluss an den Abbruch erhält;
- die Kosten von der nationalen Gesundheitskasse zurückerstattet bekommt.

Unsere Kampagne richtet sich an die breite Öffentlichkeit, an die im Gesundheitssektor tätigen Menschen sowie an die politischen EntscheidungsträgerInnen. Sie klärt über die aktuelle Situation des Schwangerschaftsabbruchs in Luxemburg auf und informiert über die rechtlichen und medizinischen Bedingungen.

Das Kollektiv will eine Debatte anstoßen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und
- das Recht der Frauen, selbst über ihren Körper zu bestimmen, einzufordern;
- die sozialen Ungleichheiten anzuprangern, die sich aus der aktuellen Gesetzeslage ergeben;
- mit Scheinheiligkeit und Tabus zu brechen, die es verhindern, Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wirksam und im Interesse der heutigen und zukünftigen Generation anzugehen.

Das Kollektiv lädt zu einem Filmabend am 19. Mai im Kino Utopia ein. In ihrem Dokumentarfilm „Par conviction“ lässt die Filmemacherin Julie Frères gleichermaßen die Befürworter wie die Gegner der Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Portugal 2007 zu Wort kommen. An der anschließenden Debatte nehmen teil die Filmemacherin, eine Hebamme, ein Philosoph sowie eine Kirchenvertreterin. Der Film (VO portugiesisch) ist französisch untertitelt."

www.cid-femmes.lu

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