Visupol auf dem Prüfstand?
Claude Frentz* - Am Dienstag debattierten Luxemburgs Abgeordnete über die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes (Visupol). Hierbei wurde deutlich, dass die Kameras der Polizei keinen präventiven Zweck erfüllen und es zu Verdrängungseffekten kommt. Nur die Aufklärungsquote sei, so die in allen Fraktionen - ausser bei der Linken – weiterhin vorherrschende Meinung, durch Visupol gesteigert worden. Aber stimmt das eigentlich?
Die von Innenminister Jean-Marie Halsdorf vorgelegten Polizeistatistiken vergleichen in Wirklichkeit Äpfel mit Birnen. Ohne im Vorfeld des Pilotprojektes festgelegte wissenschaftliche Methodik und Kriterien lässt das Zahlenmaterial einfach keine Vergleiche zwischen Luxemburg-Stadt, Esch und Ettelbrück zu. So könnte ebenso gut behauptet werden, dass es im Bereich der Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und der damit zusammenhängenden Beschaffungskriminalität auf eine teilweise Verlagerung vom hauptstädtischen Bahnhof zu anderen Bahnhöfen gekommen ist. Wenn am Escher Bahnhof in 23 verschiedenen Fällen „Randalierer“ von der Polizei „identifiziert“ wurden, könnte es sich dann in den meisten Fällen nicht einfach nur um besonders überschwänglich feiernde Fußballfans gehandelt haben? Und ist es wirklich die „Bettelei“ – in 7 Fällen im Visupol Bericht für Esch erfasst – die ein Sicherheitsriskio für die Bevölkerung darstellt? Ohne wirkliche, nach wissenschaftlichen Kriterien aufgebaute Untersuchung lässt sich also alles und sein Gegenteil behaupten.
Anstatt also gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass Visupol die Aufklärungsquote gesteigert habe, wäre auch in dieser Frage mehr Skepsis angebracht. Immerhin entlarvte eine britische Polizei-Studie (1) die Videoüberwachung als Aufklärungs-Niete. Laut einem internen Bericht der Londoner Polizei wird pro 1.000 Überwachungskameras lediglich ein einziges Verbrechen aufgeklärt. Trotz einer intensiven Überwachung – 1 Kamera pro 14 Personen; jeder Bewohner in London wird durchschnittlich 300 Mal am Tag gefilmt - werden in London beispielsweise jedoch nur drei Prozent der Diebstähle auf offener Straße mit Hilfe von Video-Kameras aufgeklärt, bemängelt Mike Neville, Leiter des Bereichs Video-Überwachung bei Scotland Yard. Diese Quote sei „ein Fiasko“. Unter Umständen könnten also auch im Bereich der Aufklärung andere polizeiliche Aufklärungsmethoden mehr Erfolg bringen als die Videoüberwachung.
Eine Kehrtwende in Sachen Sicherheitspolitik vollzog die DP. In den letzten Jahren hatten die Blauen wieder ihr, nach ihrer letzten Regierungsbeteiligung mit der CSV arg ramponiertes, Profil in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz geschärft. Unvergesslich bleibt aus dieser Ära die Warnung der früheren liberalen Justizministerin Colette Flesch vor dem autoritären und präventiven Überwachungsstaat (2). Von solchen berechtigten Ängsten „befreit“, schien DP Fraktionschef und hauptstädtische Schöffe Xavier Bettel während der Visupol-Debatte ein regelrechtes Loblied auf die polizeilichen Kameras zu zelebrieren.Offensichtlich versucht Bettel nun in die Fußstapfen von Paul Helminger zu treten und dessen Law-and-Order-Kurs in der Hauptstadt weiter zu führen.
Unterdessen basierte sich der LSAP-Abgeordnete Claude Haagen in seiner Argumentation auf eine „Studie“ des ultra- rechten und chauvinistischen französischen Innenministers Brice Hortefeux die – ebenso wie ihr Auftraggeber - in Frankreich äußerst umstritten ist (3). Ähnlich wie bei der Visupol „Studie“, die jetzt öffentlich wurde und die eigentlich nichts als eine zum Teil zusammenhanglose Aufzählung von verschiedenen Polizeistatistiken beinhaltet, ist auch in Frankreich der Angeklagte gleichfalls Richter da die selbe Stelle die an der Ausdehnung der staatlichen Videoüberwachung interessiert ist gleichfalls die Bewertung der Systeme vornimmt. Dabei finden sich durchaus wissenschaftlich relevante Studien zur Videoüberwachung wie die des englischen Forscherteams Welsh & Farrington die auf der Seite des britischen Innenministeriums einsehbar ist (4). Dieser Metastudie zufolge hatte die Videoüberwachung in Stadtzentren und Wohngebieten sowie im öffentlichen Nahverkehr nur geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalität. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten.
Etwas weltfremd wirkten auch die Behauptungen des grünen Angeordneten Felix Braz der – genau so wie CSV-Mann Gilles Roth – meinte, dass die gesetzlichen Grundlagen auf denen Visupol fußt, klar und präzise seien. Dabei gibt es kaum ein schwammigeres Gesetz als das Datenschutzgesetz von 2002 das die Erlaubnis zur Videoüberwachung lediglich von gut klingenden Prinzpien wie „Zweckbestimmung, Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Proportionalität“ abhängig macht ohne aber konkrete Richtlinien zur Begrenzung der privaten und staatlichen Videoüberwachung einzuführen. Wenn etwa in Berlin ein Gericht urteilte (5), dass eine Videokamera lediglich 1 Meter der Fassade eines Kaufhauses überwachen darf und „eine ununterbrochen in einem räumlichen Bereich stattfindende Videoüberwachung unzulässig ist, soweit die betroffenen Passanten der Kontrolle nicht ausweichen können“, so liegt das auch an den dort strengeren und präziseren Gesetzen in diesem Bereich. Ohne solche genauen Normen riskiert die Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer mehr aus dem Ruder zu laufen. Aktuelles Beipiel was passiert wenn keine prezisen Vorschriften existieren: Die Datenschutzkommission erlaubte vor kurzem dem Ettelbrücker Député-Maire Jean-Paul Schaaf (CSV) die Installation von Videokameras in einem Schulhof(!) im Zentrum Ettelbrücks.
Wie überhaupt sicher gestellt werden kann, dass die Visupol-Überwacher, die sich aus unvereidigten, ehemaligen Mitarbeitern des Militärdepots WSA rekrutieren, auch wirklich nur die festgelegten „Überwachungszonen“ kontrollieren und nicht etwa andere Areale einsehen wurde ebenfalls nicht erwähnt. Dabei verleitet gerade der Einsatz der „Dome-Kameras“, die, hinter dunklem Plexiglas verborgen mittels eingebauten Motor um 360° schwenkbar und neigbar sind, zu einer unbegrenzten Überwachung und müssten daher verboten werden da es für den Menschen so nicht mehr möglich ist zu wissen ob er unter Überwachung steht oder nicht. Die Dome-Kameras illustrieren bestens den potentiell ausufernden Charakter von Videoüberwachung. In Zusammenhang mit biometrischen Gesichtserkennungsprogrammen und Video-Tracking entsteht unter unseren Augen eine extrem gefährliche Überwachungsinfrastruktur die immer unkontrollierbarer wird. Dass dies keine verschwörungstheoretischen Chimären sind illustriert das seit Anfang dieses Jahres von „Bürgerrechtskommissarin“ Viviane Reding und der EU-Kommission aufgelegte „Forschungsrahmenprogramm“ INDECT (6) das alle bestehenden Überwachungstechnologien zu einem universellen Überwachungsinstrument einer erkenntnisgestützten, proaktiven Polizeiarbeit bündeln soll.
Trotz aller Kritik überwiegt bei mir jedoch ein positiver Eindruck bezüglich der VISUPOL-Debatte: Endlich wird nun öffentlich diskutiert was manche wohl lieber verheimlicht hätten.
* Claude Frentz ist Aktivist bei der Jonk Lénk und Mitglied der Nationalen Koordination von déi Lénk
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