Tribune Lëtzebuerger Land: "Von VISUPOL zu INDECT"
(Zu Gast im Lëtzebuerger Land, 9. Juli 2010)
Claude Frentz - Vor kurzem debattierten Luxemburgs Abgeordnete über die staatliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes (Visupol). Hierbei wurde deutlich, dass die Kameras der Polizei keinen präventiven Zweck erfüllen und es zu Verdrängungseffekten kommt. Nur die Aufklärungsquote sei, so die bei allen Parteien - außer bei der Linken – weiterhin vorherrschende Meinung, durch Visupol gesteigert worden. Aber stimmt das eigentlich?
Anstatt gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass Visupol die Aufklärungsquote gesteigert habe, wäre auch in dieser Frage mehr Skepsis angebracht. Immerhin entlarvte eine britische Polizei-Studie die Videoüberwachung als Aufklärungs-Niete: Laut einem internen Bericht der Londoner Polizei wird pro 1.000 Überwachungskameras lediglich ein einziges Verbrechen aufgeklärt.
Die vom Innenminister vorgelegten Polizeistatistiken vergleichen Äpfel mit Birnen. Ohne im Vorfeld festgelegte wissenschaftliche Methodik und ohne nachprüfbare Kriterien lässt dieses Zahlenmaterial einfach keine Vergleiche zwischen Luxemburg-Stadt, Esch und Ettelbrück zu. Dabei finden sich durchaus wissenschaftlich relevante Studien zur Videoüberwachung wie die des englischen Forscherteams Welsh & Farrington die auf der Internetseite des britischen Innenministeriums einsehbar ist. Dieser Metastudie zufolge hatte die Videoüberwachung in Stadtzentren und Wohngebieten sowie im öffentlichen Nahverkehr nur geringen oder keinen signifikanten Effekt auf die Kriminalität. Es ergab sich auch kein Erfolg hinsichtlich der Verringerung von Gewaltdelikten.
Es gibt kaum ein schwammigeres Gesetz als das Datenschutzgesetz von 2002 das die Erlaubnis zur Videoüberwachung lediglich von gut klingenden Prinzipien wie „Zweckbestimmung, Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Proportionalität“ abhängig macht ohne aber konkrete Richtlinien zur Begrenzung der privaten und staatlichen Videoüberwachung einzuführen. Die DOME-Kameras illustrieren dabei bestens diesen ausufernden Charakter von Videoüberwachung da es für den Bürger nicht mehr klar erkennbar ist ob er unter Überwachung steht oder nicht. Aktuelles Beipiel was passiert wenn keine genauen Vorschriften existieren: Die Datenschutzkommission erlaubte vor kurzem dem Ettelbrücker Député-Maire Jean-Paul Schaaf die Installation von Videokameras in einem Schulhof(!) im Zentrum Ettelbrücks.
In Zusammenhang mit biometrischen Gesichtserkennungsprogrammen, die Analyse von Bewegungsmustern und Video-Tracking – z.B. durch die Verknüpfung mit biometrischen Fotos der Ausweispapiere - entsteht eine komplexe Überwachungsinfrastruktur die immer unkontrollierbarer wird. Dass dies keine verschwörungstheoretischen Chimären sind illustriert das seit Anfang dieses Jahres von „Bürgerrechtskommissarin“ Viviane Reding und der EU-Kommission aufgelegte „Forschungsrahmenprogramm“ INDECT das alle bestehenden Überwachungstechnologien zu einem universellen Überwachungsinstrument bündeln soll. Explizit spricht die Kommission auch von der Weiterentwicklung der Videoüberwachung von Menschenansammlungen im Hinblick auf verdächtigtes Verhalten. Hierbei sollen selbst Mikrodrohnen und Quadrokopter zur Kontrolle der eigenen Bevölkerung zum Einsatz kommen!
(Zu Gast im Lëtzebuerger Land, 9. Juli 2010)
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