Fall Assange: Pressefreiheit wahren und WhistleblowerInnen schützen!

Letzte Woche wurde bekannt, dass die ecuadorianische Regierung ihr politisches Asyl für Julian Assange aufgehoben hat. Assange, Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, hatte dieses im Jahr 2012 beantragt und die letzten 7 Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London verbracht, da er befürchtete, auf indirektem Weg in die USA ausgeliefert zu werden. Nachdem Wikileaks die Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning bezüglich schwerer Menschenrechtsverletzungen der US-Armee veröffentlicht hatte, musste Assange eine mögliche Verurteilung zur Todesstrafe wegen Spionage fürchten.

Jetzt, nach seiner Festnahme durch die britische Polizei, droht ihm tatsächlich die Auslieferung aus Großbritannien an die USA, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Verhängung der Todesstrafe keine Option ist. Tatsächlich wirft die US-Justiz ihm zurzeit ein geringeres Vergehen vor, für das die Höchststrafe maximal 5 Jahre beträgt. Es ist allerdings möglich, dass die Anklage im Nachhinein noch erweitert wird. Manning selbst musste bereits jahrelang unter schweren Haftbedingungen leiden bevor sie begnadigt wurde. Es soll im Fall Assange ein Exempel statuiert werden, um Journalisten und Pressemedien einzuschüchtern.

déi Lénk fordern deshalb, dass

  1. Assange keinesfalls an die USA ausgeliefert werden darf. Eine Verurteilung wegen der Veröffentlichung von Informationen darf nicht unterstützt werden. Die Pressefreiheit muss garantiert und als oberstes Gut der Demokratie bewahrt werden;
  2. alle rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden und Assange im Fall etwaiger anderer strafrechtlicher Verfolgungen innerhalb der EU eine faire Behandlung ohne Auslieferung an die USA garantiert wird.

Weiterhin erinnern déi Lénk daran, dass

  1. wir einen starken Rechtsrahmen fordern, der WhistleblowerInnen und JournalistInnen wirksam schützt und ihnen bei drohenden Verfolgungen in einzelnen Ländern ein Bleiberecht sichert. Stattdessen wurde Edward Snowden 2014 politisches Asyl in mehreren Ländern verwehrt, obwohl er dieselben Länder vor der flächendeckenden Spionage durch amerikanische Geheimdienste gewarnt hatte;
  2. die Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning, für deren Veröffentlichung Julian Assange jetzt bestraft werden soll, schwere Menschenrechtsverletzungen, Vergehen gegen das Kriegsrecht und Folter seitens der USA offengelegt haben. Es kann nicht sein, dass eine Enthüllung von Verbrechen bestraft wird, nur weil diese durch staatliche Geheimhaltung geschützt werden!
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