Dossier Lohnfortzahlung: Schluss mit der Geschichtsblindheit!

05/30/2007

(Serge Urbany) Ist der Vorschlag Junckers, die Geldleistungen der Krankenkassen durch die „Lohnfortzahlung“(LFZ)  über den Betrieb zu ersetzen, die Erfüllung einer „langjährigen Forderung“? Werden dadurch die Arbeiter „endlich“ den Angestellten „gleichgesetzt“?

Macht es uns denn keine Gedanken, wenn die Regierung vorrechnet, dass die Lohnfortzahlung durch die Betriebe das „Absenteismus-Differenzial“ bei den Arbeitern um ein Drittel senken würde?

Glauben wir im Ernst, private Krankenversicherungen, die dann kommen werden, hätten keine Auswirkungen auch auf die Betriebskultur bei den Angestellten, die bereits heute zunehmend zu privaten Kontrollärzten geschickt werden?

Wie können wir nur glauben, dass die Arbeiter, die bei Krankheit die ersten 13 Wochen vom Betrieb abhängen, dadurch ihre gesellschaftliche Stellung verbessern würden?

Wobei geplant ist, sie als „schlechte Versicherungsrisiken“ in Bau-Versicherungen und Reinigungs-Versicherungen und Industrie-Versicherungen zusammenzupferchen, die den Druck dort verschärfen werden, wo nationale solidarische Kassen, die in hundert Jahren erkämpft wurden, ihn bisher von den Arbeitern nahmen.

Die Auswirkungen wären verheerend. Hören wir doch, was die entfesselten Patronatsorganisationen bereits jetzt fordern: Nur mehr 80% Lohnfortzahlung, Karenztage, und das Recht, die Beschäftigten zu entlassen, die bei der ärztlichen Kontrolle „durchfallen“. Die Patronatsvereinigungen sind  nicht gegen die LFZ, sie wollen sie nur möglichst vollständig nach der ihr eigenen Logik durchsetzen.

Ein geschichtlicher Rückblick, den wir in den folgenden Beiträgen versuchen, bestätigt uns: Die LFZ ist ein liberales Projekt! Und: Der geschichtliche Trend lag bisher in der Generalisierung der Sozialversicherung. Die LFZ ist eine Konterreform!

100 Jahre Generalisierung der Krankenversicherung

(S.U.) Die im ersten Privatbeamtengesetz von 1919 eingeführte „Lohnfortzahlung“ durch die Betriebe hatte einen triftigen Grund: Die meisten Privatbeamten waren von der 1911 geschaffenen Krankenversicherung ausgeschlossen, die an eine Einkommensgrenze gebunden war. Sie waren also auf die Hilfe durch ihre Betriebe oder aber auf Eigenversicherung angewiesen.

Die Privatbeamten waren damals noch gering an der Zahl und nicht selten in Führungspositionen zu finden. Die Lohnfortzahlung durch die Betriebe war wohl auch Ausdruck einer gewissen privilegierten Stellung und Bindung an die Betriebsleitung vornehmlich in der Industrie.

Am Anfang waren die Leistungen der Arbeiterkrankenkasse noch schwach. Doch sie wurden 1954 und besonders 1974 so verbessert, dass sie zumindest ebenbürtig waren.

Im Jahr 1951 wurden erstmals alle Angestellten ohne Einkommensgrenze in die Krankenversicherung aufgenommen was die Naturalleistungen betrifft. Damals war schon die Zahl der Angestellten gestiegen. Und die Handelsvereinigung forderte in einem Memorandum auch die Übernahme der Lohnfortzahlung der Privatbeamten durch die neugeschaffene Privatbeamtenkrankenkasse, in die sie eine zusätzliche Kotisation zahlen wollte (siehe Beitrag „Les patrons pour la caisse de maladie“).
 
Die parlamentarische Sozialkommission nahm diese Forderung ins Gesetz auf. Wäre das Gesetz so verabschiedet worden, dann wären die Privatangestellten heute krankenversichert. Unter dem Druck der korporatistischen FEP und wohl auch führender Arbed-Kreise (deren Anwalt Tony Biewer CSV-Fraktionschef war) liess die Regierung einen Änderungsantrag vor das Kammerplenum bringen in dem die Einführung einer „Kompensationskasse“ ausserhalb der legalen Krankenversicherung vorgeschlagen wurde (ähnlich der heute vorgeschlagenen „Mutuelle“!).

Glücklicherweise wurde diese Idee, die erstaunlicherweise auch die damalige KPL unterstützte, nie verwirklicht.

Die Generalisierung der Krankenversicherung auch für die Beamten – und nicht die Lohnfortzahlung - ist der fortschrittliche Trend der Geschichte, da sie auf der Solidarität aller mit allen, und nicht auf der Absonderung durch Eigen- und Betriebsversicherung beruht!

Les patrons pour la Caisse de Maladie

Dans un «mémorandum élaboré par les Fédérations du Commerce au nom de la Confédération des Classes Moyennes sur le payement du traitement de l’employé malade» du 15.11.1956, les patrons avaient demandé la continuation de salaire des employés privés par la caisse de maladie:

« Ce que les organisations demandent, c’est que cette charge soit répartie sur l’ensemble des employeurs selon le principe de l’assurance sociale. L’employeur individuel ne payerait plus de ses propres deniers l’indemnité de trois à quatre mois dans le cas où son employé tombe malade, mais il verserait un supplément sur sa part patronale dans la cotisation à l’assurance maladie des employés privés. Il est entendu que la Caisse de maladie e.p. effectuerait également le versement de l’indemnité pécuniaire pour incapacité de travail. »

« Enfin l’employé bénéficierait de plusieurs avantages :

Le débiteur individuel qu’était son patron est remplacé par la Caisse qui est un débiteur sûr dans tous les cas. Il ne se verrait pas talonné pour reprendre son travail avant la guérison complète ( !!!). Il aurait moins de mal à se faire engager par des patrons craignant à juste titre de le voir tomber malade. D’une façon générale, les rapports entre employeurs et employés n’auraient qu’à gagner. ( !!!). »

Quand Eyschen mit en garde contre la privatisation

(S.U.) Lorsque l’assurance-accident, financée par des cotisations patronales obligatoires au niveau national, fut introduite en 1902, le gouvernement d’Eyschen, un libéral, eut à faire à une pétition de 27 industriels exigeant la « liberté d’être son propre assureur » et la « liberté de s’assurer auprès d’une compagnie d’assurance privée ».

Eyschen démontra de façon implacable que l’auto-assurance (de l’employeur) ne serait pas une assurance (pour l’ouvrier), que les compagnies privées seraient beaucoup plus chères et que le gouvernement serait « pieds et poings liés » à ces compagnies qui ne recherchent que leur profit.

La section centrale de la Chambre des Députés, pourtant encore censitaire, élue par les riches, saluait en 1902 la nouveauté de la législation sociale introduite:

« l’industriel, qui entre dans notre future Association d’assurance (…), paie des cotisations comme le citoyen qui va habiter une commune acquitte les impositions de celle-ci tant qu’il y demeure. La solidarité, qui s’impose pour bien des relations de notre droit public, diffère essentiellement de la justice du droit privé avec son équivalence commutative du do ut des » (=échange d’obligations équivalentes : je donne pour que tu donnes)

C’était en somme la préfiguration du « salaire socialisé », de ce salaire indirect payé pour l’ensemble des salariés, à l’occasion de leur travail, par la cotisation sociale payée en fin de compte par le patron sur le résultat du travail des salariés.

Eyschen et la Chambre d’alors ont construit. Juncker déconstruit en matière d’assurance-maladie. Et revient en fait aux arguments des 27 industriels, qui lui sont dictés aujourd’hui par la place financière, pour instaurer en matière de prestations pécuniaires de maladie la « liberté d’être son propre assureur » et la « liberté de s’assurer auprès d’une compagnie d’assurance privée », caractéristiques de la « justice du droit privé ».

www.secu.lu, voir sous aloss, vol. 10, 100 ans de sécurité sociale, « Aux origines des assurances sociales luxembourgeoises» par Nicole Kerschen

Lob der Sozialversicherung!

(Serge Urbany) Die Sozialversicherung ist nicht eine „Assurance“ wie jede andere! Die Sozialversicherung ist regelrecht revolutionär.

Sie verteilt - solidarisch und bei Bedarf - einen indirekten Lohn, der anlässlich der Arbeit über Sozialbeiträge aufgebracht wird, die für jeden gleich sind. Die Gesunden und Besserverdienenden sind dadurch solidarisch mit den Kranken und Mindestlohnbeziehern.

Auch der Sozialbeitrag auf unserem Lohnzettel („cotisation salariale“) ist nicht, wie oft behauptet wird, ein Beitrag zur „Eigenversicherung“, sondern ein durch Gesetz festgelegter Teil des Betriebsergebnisses, der zu solidarischen Zwecken vom Profit abgezweigt wird.

Diesen Sozialbeitrag über die direkte Lohnfortzahlung durch die Betriebe „sparen“ zu wollen (in der Hoffnung dadurch stiege der Nettolohn) hiesse, einen sozialisierten Lohn durch einen individuellen Lohn zu ersetzen und die Arbeiter beim Krankengeld wieder stärker und direkt von ihren Patrons abhängig zu machen. Dadurch stiege der Druck auf die Löhne (und auf die Lohnfortzahlung!). Der „Nettolohngewinn“ würde zudem nie wirklich greifen, da die Beiträge der Arbeiter laut Regierungsvorschlag noch während 5 Jahren an die Betriebe weitergezahlt würden und bis dahin mit Sicherheit weitere Verschlechterungen eintreten werden.

Die Sozialversicherung befreite historisch die Lohnarbeiter  von der direkten Fessel des Lohnverhältnisses bei der Krankheit, stellte die Solidarität zwischen ihnen her, trug so zur Herausbildung eines gesellschaftlich majoritären, kollektiv abgesicherten und zur gemeinsamen Interessenvertretung fähigen Salariats bei.

Die Sozialbeiträge stellen ausserdem eine vom kapitalistischen Markt losgelöste, solidarischen Zwecken zugeführte Geldproduktion von 11% des Bruttoinlandsproduktes dar! Sie sind heute Objekt der Begierde durch private Versicherungen.

Die Sozialversicherung funktioniert sicher nicht immer zur Zufriedenheit der Versicherten, aber auf sie haben wir noch Einfluss, auf die privaten „Mutuelles“ des Patronats nicht im geringsten.

Das „statut unique“ des Salariats ist nur über den Weg der Sozialversicherung zu erreichen, das haben die Gewerkschaften mit ihrem „Gegenvorschlag“ einer Krankenversicherung auch der Privatangestellten erkannt. Unverständlich ist nur, dass sie ihn nicht offensiv vertreten und die LFZ prinzipiell bereits akzeptiert haben.

goosch Nr. 147

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