Gewerbliche Unfallversicherung: Angleichung an Privatversicherungen!
T.G. Im Mai wurde im Parlament ein Gesetzprojekt eingereicht, das die Unfallversicherung reformieren soll. Es handelt sich um einen weiteren Schritt in Richtung Privatisierung der Sozialversicherungen.
Der Entwurf stützt sich auf einen Vorschlag des „Conseil économique et social“ vom 2. Oktober 2001, die Entschädigungen der Unfallopfer an die der Privatversicherungen anzugleichen! Bis jetzt wird die Unfallrente berechnet nach dem Einkommen der Verunfallten und dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Geplant ist, die Entschädigungen etwa nach demselben Schema wie bei einer Privatversicherung zu tätigen (Herr Hammelmann lässt grüßen), wobei sie nur etwas großzügiger ausfallen sollen.
In Zukunft sollen die Entschädigungen der Unfallversicherung pauschal abgegolten werden. Drei Pauschalzahlungen sind vorgesehen, die mittels einer Tabelle festgesetzt sind und vom Kontrollarzt ermittelt werden.
Die erste „indemnité pour préjudice physiologique et d’agrément temporaire“ hängt zusammen mit der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sie beinhaltet eine einmalige Zahlung bei einer Minderung von weniger als 20%, sonst wird sie monatlich ausbezahlt.
Die „indemnité pour réparation des douleurs physiques“ und der „préjudice esthétique“ sollen vom Kontrollarzt auf einer Gradskala festgesetzt werden und sich an der persönlichen Situation des Verletzten orientieren.
Die Lohnminderungen, die ein Unfallopfer eventuell durch den Unfall erleidet, sollen separat ermittelt werden. Dies ist einer der Hauptneuerungen im vorliegenden Gesetzesentwurf - und die hat es in sich! Eine Rente gibt es nur, wenn der vom Kontrollarzt festgestellte Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 10 % beträgt und wenn der oder die Verletzte durch den Unfall eine Lohnminderung von wenigstens 10% erlitten hat, bzw. 20% bei einer selbständigen Tätigkeit.
Den Kontrollärzten kommt also eine sehr wichtige Rolle in der Ausführung des Gesetzes zu. Sie werden auch keine Probleme mit der Umstellung haben, denn sie haben ja schon Erfahrung in der Erstellung der Gutachten für Privatversicherungen! (sic!)
Eine Überlebens-Unfallrente soll es auch nicht mehr geben. Gegebenenfalls soll die Überlebensrente der Rentenversicherung erhöht werden, wenn ein Partner durch einen Arbeitsunfall stirbt.
Alles in allem: für die Arbeitgeber eine Herabsetzung der „Lohnnebenkosten“ und für die Versicherten Abbau der Leistungen. Affaire à suivre...
Retour à la listeProchains évènements
-
Stop ACTA : Manifestation ce samedi pour défendre la liberté d'internet
Plus d'informations -
Roter Freitag; Frauenarbeit und gewerkschaftliches Engagement in Luxemburg vor 1940
Plus d'informations