Neues Gesetz zur Schwangerschaftsunterbrechung: ein Rückschritt

01/26/2010

Was als gemäßigter Fortschritt daherkommt, ist in Wirklichkeit eine Regression: das neue Gesetzprojekt zur Schwangerschaftsunterbrechung. Die „Abtreibung“ bleibt prinzipiell strafbar, das Gesetz verbleibt in der Logik von Schuld und Repression, die nicht nur unwirksam ist, sondern für die Frauen auch äußerst inhumane Konsequenzen haben kann. Dass nun eine „soziale Indikation“ hinzukommt, ändert daran nichts. Sie bleibt genauso vage wie die bisherigen „physischen und psychischen“ Indikationen, und so bleiben auch die bisherige Rechtsunsicherheit und das Damoklesschwert drohender Strafe für Arzt und Frau.

Nun werden aber auch noch die Frauen zu einer Beratung verpflichtet. Damit wird ihnen implizit die Fähigkeit abgesprochen, selbst in voller Verantwortung - und in einer oft dramatischen Situation – selbst zu entscheiden. Ob sich dieser Zwang positiv auswirkt auf die Qualität und die Akzeptanz der Beratung, ist höchst fraglich.

Die altneue Indikationslösung gilt nur für Frauen, die mindestens drei Monate in Luxemburg angemeldet sind. Nachdem jahrelang unsere restriktive Gesetzgebung manche Frauen dazu trieb, Hilfe im benachbarten Ausland zu suchen, soll jetzt wohl ein imaginärer „Abtreibungstourismus“ nach Luxemburg verhindert werden – der angesichts der liberaleren Gesetzgebungen in unseren Nachbarländern unwahrscheinlich ist.

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